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Relevanzprüfung nach 42. BImSchV

Bei Nassabscheideranlagen, Benebelungsanlagen oder anderen wasserbasierten Systemen ist zu prüfen, ob sie unter die 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) fallen. Diese sogenannte Relevanzprüfung schafft Klarheit über Ihre Betreiberpflichten.

 

Wir prüfen insbesondere:

  • Ob Ihre Anlage in den Anwendungsbereich der 42. BImSchV fällt

  • Technische Ausführung und Betriebsweise

  • Größe der Anlage und mögliche Aerosolemissionen

  • Betreiberpflichten wie Registrierung, Überwachung und Prüffristen

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Unsere Leistungen:

Durchführung der Prüfung auf Basis gesetzlicher Vorgaben

Dokumentierte Bewertung für Betreiber und Behörden

Klare Handlungsempfehlungen bei bestehenden Pflichten

Beratung zu weiteren notwendigen Maßnahmen (z. B. Gefährdungsbeurteilung, Messungen)

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Mit einer sorgfältigen Relevanzprüfung sichern Sie sich Rechtssicherheit und stellen die Grundlage für einen hygienisch einwandfreien und gesetzeskonformen Anlagenbetrieb her.

Lassen Sie Ihre Anlage prüfen – wir unterstützen Sie transparent, nachvollziehbar und zuverlässig.
info@makor-consulting.com |  +49 (0) 170 5442066

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