
Relevanzprüfung nach 42. BImSchV
Bei Nassabscheideranlagen, Benebelungsanlagen oder anderen wasserbasierten Systemen ist zu prüfen, ob sie unter die 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) fallen. Diese sogenannte Relevanzprüfung schafft Klarheit über Ihre Betreiberpflichten.
Wir prüfen insbesondere:
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Ob Ihre Anlage in den Anwendungsbereich der 42. BImSchV fällt
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Technische Ausführung und Betriebsweise
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Größe der Anlage und mögliche Aerosolemissionen
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Betreiberpflichten wie Registrierung, Überwachung und Prüffristen
Unsere Leistungen:
Durchführung der Prüfung auf Basis gesetzlicher Vorgaben
Dokumentierte Bewertung für Betreiber und Behörden
Klare Handlungsempfehlungen bei bestehenden Pflichten
Beratung zu weiteren notwendigen Maßnahmen (z. B. Gefährdungsbeurteilung, Messungen)
Mit einer sorgfältigen Relevanzprüfung sichern Sie sich Rechtssicherheit und stellen die Grundlage für einen hygienisch einwandfreien und gesetzeskonformen Anlagenbetrieb her.
Lassen Sie Ihre Anlage prüfen – wir unterstützen Sie transparent, nachvollziehbar und zuverlässig.
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